BELEIDIGUNG DES CHEFS
: Kein Kündigungsgrund

MAINZ | Beleidigende Äußerungen über einen Vorgesetzten rechtfertigen nicht in jedem Fall eine Entlassung. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht gab in einem Berufsverfahren dem Mitarbeiter eines Chemieunternehmens recht, der gegen seine Kündigung geklagt hatte. Der Mann hatte seinen Chef im Gespräch mit Kollegen als „Psychopathen“ bezeichnet, der „eingesperrt“ gehöre. Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Ludwigshafen festgestellt, im diesem Fall wäre eine Abmahnung erforderlich gewesen. (epd)