Klars Mindesthaftzeit endet im Januar 2009

Ein neuer Gutachter prüft derzeit, ob RAF-Mitglied Christian Klar seine alten Zielen weiterverfolgt

Voraussetzung für die Entlassung Klars ist, dass er keine Gefahr für die Bevölkerung mehr darstellt

FREIBURG taz ■ Während das Entlassungsverfahren von Brigitte Mohnhaupt reibungslos verlief, hakt es bei Christian Klar. Beim Landgericht Karlsruhe hat er deshalb Mitte März einen Antrag gestellt, dass ohne ein weiteres Gutachten mit den vorgesehen Hafterleichterungen begonnen werden soll.

Christian Klar sitzt wegen mehrfachen Mordes in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Seine 26-jährige Mindesthaftzeit endet im Januar 2009. Dann hat er gute Chancen, entlassen zu werden so wie jetzt auch Brigitte Mohnhaupt. Voraussetzung ist, dass er keine Gefahr für die Bevölkerung mehr darstellt. Ein Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury hat dies bereits attestiert.

Zur Vorbereitung auf diese Entlassung wäre mit Hafterleichterungen begonnen worden: mit begleiteten und unbegleiteten Ausgängen, Hafturlaub und offenem Vollzug. Ein entsprechendes Programm war bei einer Vollzugsplankonferenz in der JVA Bruchsal im Februar beschlossen worden. Doch der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll (FDP) teilte mit, dass er den Hafterleichterungen vorerst nicht zustimmen und ein neues Gutachten anordnen werde. Weil Klar ein kapitalismuskritisches Grußwort an eine linke Konferenz gerichtet hat, will Goll noch einmal prüfen lassen, ob Klar seine alten Ziele mit den alten Mitteln weiterverfolgt. Als neuer Gutachter wurde inzwischen Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Berliner Instituts für forensische Psychiatrie, bestimmt.

Gegen die Aussetzung des Vollzugsplans hat Klar Klage eingereicht, wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten. Golls Verhalten sei „eindeutig politisch motiviert“, begründete Klars Anwalt Wolfgang Kaleck den Eilantrag.

Die Diskussion um Klars Grußwort dürfte auch negative Auswirkungen auf das beim Bundespräsidenten anhängige Gnadengesuch haben. Eigentlich wollte Klar mit dem Antrag erreichen, dass er schon deutlich vor Ende der Mindesthaftzeit entlassen wird. In einem Schreiben an ein Terroropfer betonte Köhler aber jüngst: „Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen und wird angesichts der vielen einzubeziehenden Gesichtspunkte sicherlich noch geraume Zeit erfordern.“

CHRISTIAN RATH