Forumbetreiber muss Beleidigung löschen

KARLSRUHE dpa ■ Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen, auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von gestern gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumbetreiber vom Anspruch eines Betroffenen weiß, ist er in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. Geklagt hatte der Vorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem ähnlichen Forum in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden – in einem Fall kannte er den Urheber. Nun kann er nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Forumbetreiber verlangen, die weitere Verbreitung der Beleidigung zu unterlassen. (Az.: VI ZR 101/06)