Geburtshäuser werden günstiger

Die Gesundheitsreform stärkt Geburtshäuser: Wenn eine Frau in einem Geburtshaus entbindet, müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. April 2007 die Betriebskosten übernehmen. Die Geburt und die Hebamme haben alle Kassen bislang schon gezahlt, die Betriebskosten trugen jedoch nur einige. Voraussetzung für die Übernahme soll sein, dass das Geburtshaus ein Qualitätsmanagement nachweisen kann. Über die Höhe der Erstattung müssen die Kassen noch verhandeln. Der Bund Deutscher Hebammen fordert die Krankenkassen auf, damit so rasch wie möglich zu beginnen. Berliner Geburtshäuser raten Schwangeren, bei ihren Krankenkassen gezielt nachzufragen, um Druck zu machen.