Dem richtigen Wegweiser folgen

Wer sich versichern möchte, kann sich zuvor an Berater, Makler oder Vermittler wenden – drei deutlich unterschiedene Dienstleistungsangebote. Mit der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes werden die Anforderungen angeglichen

VON TILMAN VON ROHDEN

Versicherungsberater klingt gut, richtig seriös. Versicherungsfritze klingt dagegen nach Häme ohnegleichen, obwohl der „Berater“ oft ein Fritze ist und der Fritze sich manchmal so verhält, als sei er ein Berater. Immerhin hat der Versicherungsfritze den Vorteil, sich keinen Illusionen hingeben zu müssen: Er weiß, dass er seine Reputation nicht mehr verspielen kann, er hat nie eine gehabt. Der Berater macht sich dagegen noch Illusionen, zum Beispiel die, dass man ihn niemals mit einem Fritzen verwechselt.

Der Fritze ist landläufig bekannt. Er berät zu Fragen rund um Versicherung und Geldanlage und verkauft anschließend ein entsprechendes Produkt. Manchmal macht er das für eine Versicherung, mal hat er Verträge mit mehreren Versicherern, sodass er aus mehreren Alternativen das beste Angebot unterbreiten kann. Von solchen Fritzen distanzieren sich die Berater scharf. Mit denen wollen sie um Himmels willen nicht in einen Topf geworfen werden. Für problematisch halten es die Berater, dass Vermittler, die für eine Versicherung tätig sind, oder Makler, die für mehrere Gesellschaften arbeiten, ihre Beratungen immer mit dem Verkauf verquicken. Verquicken müssen, denn die Makler leben allein vom Verkauf. Sie bekommen Provisionen, die die Versicherungsgesellschaften für zugeführte Kunden und Verträge berappen.

Berater dürfen solche Zahlungen nicht annehmen, das verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Sie leben von den Honoraren, die mit jeder Beratung fällig werden. Rund 150 bis 200 Euro kostet eine durchschnittliche Beratung. „Mit Honoraren statt Provisionen ist sichergestellt, dass die Versicherungsgesellschaften nicht mit am Tisch sitzen. Nur so ist eine wirklich unabhängige Beratung möglich“, sagt Rüdiger Falken, ein Berater aus Hamburg.

Dass eine solche Beratung nur gegen harte Euro stattfindet, ist für viele Verbraucher eine Überraschung, denn der Markt wird eindeutig von Vermittlern und Maklern dominiert. Die Berater fallen dagegen kaum zahlenmäßig ins Gewicht. Nur rund 200 soll es bundesweit gegeben. Dass das mit von den Verbrauchern nicht akzeptierten Honoraren zu tun haben könnte, bestreitet Falken: „Wer weiß, dass es auch neutrale Beratungen gibt, ist auch bereit, dafür zu zahlen.“

Im Übrigen müsse auch die Provision letztlich der Verbraucher bezahlen, so Falken. Die Versicherer gäben das Geld für die Makler in Form höherer Prämien an den Verbraucher weiter. Deutlich werde dies daran, so Falken, dass seine Kunden oft Rabatte von 10 oder 20 Prozent auf die Prämien bekämen, weil die Versicherungsunternehmen keine Akquisekosten hätten.

„Makler sind Verkäufer und keine unabhängigen Berater“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Auch deren Ausbildung sei sehr stark auf den Verkauf ausgerichtet. „Von einem Sachverständigen kann man kaum sprechen“, so Rudnik, einer der zugelassenen Versicherungsberater. Der ungleich höhere Sachverstand von Beratern beruhe darauf, dass die Anforderungen gesetzlich geregelt seien. In der Regel könnten sie nur von Menschen erfüllt werden, die zuvor das Versicherungsgeschäft in einem Versicherungsunternehmen gelernt hätten.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 80er-Jahren entschieden, dass es Verbrauchern möglich sein muss, eine unabhängige und qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung fiel, als das Rechtsberatungsgesetz novelliert wurde und die Versicherungsberater ihren juristischen Mantel verlieren sollten. Das Karlsruher Urteil verhinderte dies.

Klaus Fiedler, Versicherungsmakler bei dem Passauer Unternehmen Finanzpartner in Bayern, darf kein Honorar verlangen. Der Haken: „Die Courtage bei vielen einfachen Versicherungsprodukten ist so gering, dass man davon allein kaum leben könnte.“ Wenn er zur Frage berate, ob ein Hausbau finanziell machbar sei, könne er gar nichts abrechnen.

Fiedler ist Makler, er kann auf das Angebot mehrerer Versicherer zurückgreifen. Die Kritik an seiner Profession hält er für ungerechtfertigt. Denn der Makler könne nur erfolgreich sein, wenn er eine „gute Leistung aus Kundensicht“ erbringe. Dass Makler nur an den schnellen Euro denken würden, sei zu kurz gedacht. Während er seine Kunden gegenüber den Versicherungsunternehmen vertrete, sei der Vermittler im Auftrag seiner Gesellschaft unterwegs. „Der Vermittler vertritt nur sein Haus“, so Fiedler. Deshalb möchte er mit dieser Profession nicht in einen Topf geworfen werden.

Der Bundesverband der Versicherungsberater tut ihm diesen Gefallen kaum. Er kennt nur einen Topf: den für Vermittler und Makler. Ganz bitter stößt dem Verband auf, dass mit der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes in diesem Jahr die Anforderungen an Berater und Makler angeglichen würden. Ein Vorteil sei, dass mit dem kommenden Rechtsdienstleistungsgesetz die Berater für ihre Leistungen werben dürften und die Honorare frei aushandelbar würden.