Religion, Biblische Geschichte, Ethik oder LER

In den Bundesländern wird die Frage des Religionsunterrichts sehr unterschiedlich gehandhabt

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren sich die alliierten Besatzungsmächte einig, dass die Schulen in Deutschland künftig laizistisch sein sollten. In Westdeutschland wurde dies aufgrund des großen kirchlichen Widerstands allerdings schon bald nach Gründung der Bundesrepublik unterlaufen.

Die meisten Bundesländer schlossen Konkordate mit den christlichen Kirchen, in denen geregelt wurde, dass ein konfessionell gebundener Religionsunterricht Bestandteil des staatlichen Lehrplans wurde. Bis heute gibt es daher in den meisten Ländern Religion als versetzungsrelevantes Pflichtfach. Unterrichtet wird es von staatlich ausgebildeten Lehrern, die zusätzlich eine Lehrbefähigung ihrer jeweiligen Kirche haben. Bis auf Brandenburg haben die Länder der ehemaligen DDR diese Regelung übernommen. Als Alternative gibt es in NRW das Fach „Praktische Philosophie“ (Sekundarstufe I) beziehungsweise „Philosophie“ (Sek. II), das ebenfalls versetzungsrelevant benotet wird. Andere Länder bieten ebenfalls Philosophie oder Ethik als Ersatzfach an.

In Berlin gibt es seit diesem Schuljahr ab der siebten Klasse Ethik als Pflichtfach. Religion ist dagegen kein Fach im staatlichen Lehrplan, sondern wird lediglich als Wahlfach angeboten, das einzig von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet wird. Hintergrund dieser Sonderregel ist die so genannte Bremer Klausel. Der damit bezeichnete Artikel 141 des Grundgesetzes schränkt den Anwendungsbereich des Artikels 7 über den Religionsunterricht ein und ermöglicht so in einigen Gebieten Deutschlands andere Unterrichtstypen.

In Brandenburg gibt es seit 1996 das Fach LER (Lebensgestaltung/Ethik/Religion) als Pflichtfach ab der siebten Klasse, seit 2005 mit Leistungsbewertung durch Noten. Religion war hier ebenfalls bis 2002 kein Bestandteil des Schulcurriculums; auch hier berief man sich auf die „Bremer Klausel“. Eine Verfassungsklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mehrerer katholischer Bistümer sowie der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg gegen die Monopolstellung des Fachs LER endete 2002 mit einem Vergleich. Seitdem können sich die Schüler von LER befreien lassen und dafür alternativ das Fach Religion belegen.

In Bremen gibt es keinen Religionsunterricht (Bremer Klausel), sondern das Fach „Biblische Geschichte“ als ordentliches Unterrichtsfach mit Benotung. Der Unterricht ist nicht konfessionell gebunden aber auf christlicher Grundlage. Abmeldung ist möglich, an einigen Schulen gibt es Alternativen wie Philosophie oder Ethik.

In Hamburg wird „Religionsunterricht für alle“, allerdings in evangelischer Verantwortung, unterrichtet. Der Unterricht ist formal zwar bekenntnisgebunden, aber mit einem interkulturellen Ansatz, damit Schüler aller Religionen teilnehmen können. Die anderen Religionsgemeinschaften (außer der katholischen) arbeiten informell am Rahmenplan für den Unterricht mit. Ab der neunten Klasse kann man Ethik oder Philosophie belegen. Katholischen Religionsunterricht gibt es nur an katholischen Schulen.

SUSANNE GANNOTT