Prokon-Gründer vor Zahlungsunfähigkeit

GELD Carsten Rodbertus soll kurz vor dem Anmelden der Privatinsolvenz stehen. Für Anleger sinken damit die Aussichten auf Schadensersatzzahlungen. Gleichzeitig wirbt er für sein nächstes Projekt

BERLIN taz | Der Gründer der umstrittenen Windkraftfirma Prokon, Carsten Rodbertus, soll vor der Privatinsolvenz stehen. Das berichtet die Wirtschaftswoche unter Berufung auf eine E-Mail von Rodbertus an die Prokon-Anleger. „Immer mehr Anleger werden durch Beratungen der Anlegeranwälte motiviert, mich privat auf Schadenersatz zu verklagen“, zitiert die Zeitung aus der E-Mail vom 19. September. „Zu meiner Privatinsolvenz gibt es voraussichtlich keine Alternative“, heiße es weiter. Ein Grund, weshalb das Verfahren noch nicht eingeleitet worden sei, sei der geplante Wechsel seines Wohnsitzes.

Prokon hatte im Januar Insolvenz angemeldet – nachdem bereits über Jahre der Verdacht bestanden hatte, dass die Firma mit einem Schneeballsystem arbeitet und mit dem Geld von neuen Kunden die Zinsen der Altanleger zahlt. Das Unternehmen hatte jahrelang über massive Anzeigenkampagnen Geld eingesammelt und Zinsen von bis zu 8 Prozent versprochen. Rund 1,35 Milliarden Euro erhielt die Firma so. Die Staatsanwaltschaft leitete im Juli ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Insolvenzverschleppung ein.

Zuletzt hatte der vorläufige Insolvenzverwalter von Prokon Rodbertus entlassen. Doch der hat laut Wirtschaftswoche schon ein neues Projekt in Planung: In dem Schreiben an die Prokon-Anleger werbe er für ein neues Unternehmen, das Kapital einsammeln wolle. Es handele sich dabei um eine Gesellschaft namens „Projekte mit Konzept für eine lebenswerte Zukunft“ (PmK) – ein Name, der sehr an die „Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft von Prokon“ erinnert. Auf Rodbertus’ Internetseite skizziert der Geschäftsführer der PmK diese als Firma, die in regionale Unternehmen investieren will. Ein Schwerpunkt solle auf erneuerbaren Energien liegen. Rodbertus soll als Berater tätig sein.

Prokon ist nicht das einzige Unternehmen aus der Branche, das ins Visier von Strafverfolgern geraten ist. Auch gegen leitende Mitarbeiter der Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) wird mittlerweile ermittelt. Die EEV verkaufte ebenfalls Genussscheine an Anleger und versprach eine hohe Rendite.

Mit dem Kauf von Genussscheinen beteiligen sich Anleger direkt am Unternehmen – im Falle einer Insolvenz droht daher ein Totalverlust. Als Reaktion auf die Prokon-Pleite hat die Bundesregierung Ende Juli den – allerdings umstrittenen – Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vorgestellt. SVE