der rechte rand
: Zweifelhafter Kandidat

Die Kandidatur sei „aussichtslos“, sagt Lorenz Gösta Beutin vom Vorstand der schleswig-holsteinischen Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG). Auf dem Landesparteitag am 22. April in Neumünster will Andreas Stähr für das Amt des geschäftsführenden Vorstands antreten. Allerdings läuft gegen den 38-Jährigen aus Glinde ein Parteiausschlussverfahren – wegen seiner Vergangenheit.

In den 1990er Jahren vertrieb Stähr über seinen Versand „Vincente Directori“ rechtsgerichtete Musik. Später gründete er den Vertrieb „Victor Publications“. Im Mai 2006 verurteilte ihn das Landgericht Lübeck wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Gericht fand bestätigt, dass Stähr 100 CDs der Neonaziband „Landser“ vertrieben hatte, die als kriminelle Vereinigung verboten ist. Die von Stähr produzierte CD „Dem Sieg entgegen“ verherrlicht nach Ansicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Hitler und weitere Größen des Nationalsozialismus. Eine andere CD wurde beschlagnahmt.

Mit dem Parteiausschluss tut sich die WASG indes schwer. Ein entsprechendes Begehren hatte der Verband 2006 der Bundesebene zugesendet, weil es in Schleswig-Holstein kein eigenes Schiedsgericht gibt. Der Bund leitete den Vorgang an das Schiedsgericht Nordrhein-Westfalen weiter. Dieses lehnte einen Parteiausschluss Stährs überraschend ab. Unklar sei, so das Schiedsgericht, ob Stähr mit dem Vertrieb nur Geld machen wollte oder dadurch eine entsprechende Gesinnung zum Ausdruck komme. Die Schleswig-Holsteiner legten Einspruch beim Bundesschiedsgericht ein und beantragten zudem, Stährs Mitgliedschaft ab sofort ruhen zu lassen.

Ein Ausschlussverfahren läuft auch gegen Rolf Hoffmann. Der wirkte im März 2004 bei einer Tagung der rechtsextremen Zeitung Reichsbote mit. Stargast: der Holocaustverharmloser Horst Mahler. „Die Entscheidung steht noch aus“, sagt Beutin.