Integrations- und friedensfördernd

betr.: „Ethik darf Pflicht sein“, taz vom 20. 4. 07

Dass ein verbindlicher Ethikunterricht verfassungsgemäß ist, verwundert nicht, da in ihm ja nur ethisches (mitmenschliches) Verhalten vermittelt und eingeübt wird. Dieses ist sicher für jeden Schüler – egal welcher Weltanschauung – äußerst wichtig, zumal die Aggressivität unter Kindern und Jugendlichen ja immer mehr zunimmt.

Verwundert frage ich jedoch: Was spricht dagegen, dass nicht nur die Schüler an den Berliner Schulen von diesem enorm hilfreichen Ethikunterricht profitieren, sondern alle Schüler in Deutschland? Außerdem handelt es sich ja hier um eine verfassungswidrige Benachteiligung! Warum ist es noch immer möglich, dass an allen Schulen Religionsunterricht durchgeführt wird, wenn dies eindeutig verfassungs- und menschenrechtswidrig ist, da hierbei die Schüler mit nichtreligiöser Weltanschauung klar benachteiligt werden?

Der deutsche Staat hat sich zur Weltanschauungsneutralität verpflichtet. Dementsprechend sollte er statt Religionsunterricht die weltanschauungsneutrale Religionskunde über die vielen unterschiedlichen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen verpflichtend anbieten. Mit dieser Kenntnis, kombiniert mit dem Ethikunterricht würde ein Schüler mit einer anderen Weltanschauung besser verstanden und mehr geachtet. Wie wäre es, wenn sich alle demokratischen Parteien auf eine solche integrations- und friedensfördernde Lösung verständigten? REINER MOYSICH, Karlsruhe