Opfer einer „Sicherheitslücke“

betr.: „Geheimdienst soll legal hacken dürfen“, taz vom 27. 4. 07

Wenn ein Verkehrsrichter schon einmal Opfer eines Verkehrsrowdys geworden ist, wird man ihn zu Recht bei einem ähnlichen Verfahren wegen Befangenheit ablehnen. Die ungezählten Versuche des Herrn Minister Schäuble, den Datenschutz der Bürger aus seinen rechtsstaatlichen Angeln zu heben aus Gründen der Sicherheit, legen die Vermutung nahe, dass seine eigene bedauernswerte Geschichte, in der er einst Opfer einer „Sicherheitslücke“ wurde, für seine Einstellung zu Sicherheitsfragen ursächlich verantwortlich ist. Daher gehört der Herr Minister aus Gründen der Befangenheit auf sicherheitsrelevanten Posten abgelehnt. PETRA STICH, Bad Boll