BETRUNKENER RADFAHRER
: Künftig nur zu Fuß

Ein Radfahrer, der volltrunken von der Polizei erwischt wird, muss einen „Idiotentest“ machen oder künftig zu Fuß gehen. Wer im Verkehr mit mehr als 1,6 Promille ein Fahrzeug führe – und sei es nur ein Fahrrad –, von dem könne die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden, so das VerwG Neustadt. (ap)