Fall Albrecht: CDU sucht weiter den Skandal

Der Rechtsausschuss bestätigt: Bei der Beschäftigung der Ex-RAF-Terroristin als Lehrerin ging es mit rechten Dingen zu

Scharf kritisiert wurde gestern die CDU für ihr Verhalten im Fall des ehemaligen RAF-Mitglieds Susanne Albrecht. Eine „widerliche Wahlkampfinszenierung“ urteilten die Grünen nach der von der CDU beantragten Sondersitzung des Rechtsausschusses. „Dahinter steckt entweder Dummheit, Bosheit oder böswillige Absicht“, sagte die SPD über CDU-Innensenator Thomas Röwekamp. Der hatte am Donnerstagabend auf einer Wahlveranstaltung gefordert, Albrecht von ihrer „Lehrverpflichtung zu entbinden“. Eltern würden nicht wollen, „dass ihre Kinder von RAF-Terroristen unterrichtet werden“, das würden die „Menschen auf der Straße“ genauso sehen.

Nach Auffassung von SPD und Grünen bestätigte die Sitzung, dass nichts gegen Albrechts Beschäftigung als Deutsch-Lehrerin für Migrantenkinder spricht. Auch die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Sybille Winther, musste einräumen, dass es keine rechtlichen Einwände gibt. Sie halte es aber für „ausgesprochen problematisch“, dass eine Ex-Terroristin mit Kindern arbeite. Es hätte sicher noch andere Möglichkeiten der Resozialisierung gegeben. Die Tatsache, dass sich niemand über ihre Arbeit beschwert hat, beruhigt sie nicht. Man könne nicht ausschließen, dass dabei nicht doch ein „Schaden“ entstanden sei. Welcher das sein könnte, konnte sie nicht sagen. Auch nicht, ob eine öffentliche Diskussion zu Beginn ihrer Tätigkeit 1993 – damals im offenen Vollzug – eine Resozialisierung verhindert hätte. „Das wäre Spekulation.“ Die CDU erhofft sich weitere Aufklärung von der Bildungsdeputation am Donnerstag. Sie möchte wissen, wie es dazu kam, dass Albrecht bei der Stadtteilschule anfangen konnte und ob die betroffenen Eltern so denken wie die CDU.

Der Leiter der Schule, in deren Räumen die Stadtteilschule unterrichtet, wiederholte gestern sein Lob für Albrecht. Ihre Arbeit mit Kindern, die kein Deutsch sprechen, sei „brillant“, er hoffe, dass sie diese fortsetzen könne. Er selbst habe von ihrer Vergangenheit nichts gewusst, kommende Woche will er mit dem Elternbeirat sprechen.

Susanne Albrecht wurde 1991 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, von denen sie sechs absaß, fünf davon in Bremen. Das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart hatte ihre vorzeitige Entlassung wegen ihrer überzeugenden Absage an den Terrorismus und ihrer positiven Sozialprognose angeordnet. Eiken Bruhn