Grüne dulden nur brave Kioske

LADENSCHLUSS Bezirk Mitte sucht nach einer Lösung für Wilhelmsburger Kioske. Dürfen sie sonntags künftig Alkohol verkaufen, aber keine Zeitungen?

In den Streit um die Kiosk-Öffnungszeiten in Wilhelmsburg kommt Bewegung. GAL und SPD haben in der Bezirksversammlung beantragt, den Kiosken auch weiterhin den Sonntagsverkauf zu ermöglichen. Der Wirtschaftsförderungs-Ausschuss empfiehlt nun einen Beschluss mit dem Zusatz „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“. Was das heißt, soll der Ausschuss im Laufe des Juni bekannt geben.

Die Kioskbesitzer der Elbinsel sind durch den Wechsel Wilhemsburgs vom Bezirk Harburg in den Bezirk Mitte in Schwierigkeiten geraten (taz berichtete). Harburg hatte viele der kleinen Geschäfte als „Trinkhalle“ lizenziert, eine Art kleine Gaststätte ohne Toiletten, für die das Ladenöffnungsgesetz nicht gilt. Das Verbraucherschutzamt Mitte kennt eine solche Lizenz nicht.

Die „rechtlichen Möglichkeiten“, auf die die Bezirksversammlung nun verweisen soll, sind also in Mitte offenbar andere als in Harburg. Mitte verlangt von den Kioskbetreibern bislang die Lizenzierung als „Mischbetrieb“ – eine Verbindung aus dem Verkauf von Lebensmitteln, Tabakwaren und Spirituosen mit einem Steh-Ausschank. Schankbetriebe dürfen sogenannte Zubehörwaren unabhängig von den Ladenöffnungszeiten verkaufen, also auch am Sonntag. Darunter fallen Speisen, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren. Zeitungen gehören übrigens nicht dazu. Wer diese am Sonntag dennoch verkauft, sofern nicht sein Hauptsortiment aus Zeitungen besteht, verstößt gegen das Ladenöffnungsgesetz.

Worum es in dem Lizenz-Streit eigentlich geht, macht der Fraktionsvorsitzende der GAL-Bezirksfraktion Michael Osterburg mit einem Appell an die Kioskbesitzer deutlich, „Missstände vor ihren Kiosken“, wie offensiv trinkende und laut grölende Kunden, abzustellen. Denn, so Osterburg, die Verwaltung werde nur aktiv, wenn es Anzeigen von Bewohnern gebe. DAH