Klar muss nicht lange warten

Seine Mindesthaftzeit endet Anfang 2009. Die Vollzugslockerungen haben bereits begonnen, aber Baden-Württembergs Justizminister Goll bremst noch

FREIBURG taz ■ Christian Klar wird auch ohne Begnadigung vermutlich bald aus der Haft entlassen. Im Januar 2009 endet seine Mindesthaftzeit von 26 Jahren. Wohl im nächsten Jahr werden seine Anwälte beantragen, dass Klar nach Verbüßung der Mindesthaftdauer freikommt. Über den Antrag entscheidet dann das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.

Vor dem OLG geht es nur noch um die „Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit“. Wenn von Klar keine neuen Anschläge drohen, hat er einen Anspruch auf Entlassung. Zur Vorbereitung der Entscheidung wird das OLG ein neues Gutachten in Auftrag geben. Auf Reue kommt es hier nicht mehr an. Brigitte Mohnhaupt wurde auf diesem Wege nach Verbüßung ihrer Mindesthaftzeit von 24 Jahren im Januar entlassen.

Zur Vorbereitung dieser Entlassung erhält Klar Vollzugslockerungen. In den letzten Wochen konnte Klar bereits zweimal die Justizvollzugsanstalt Bruchsal zu mehrstündigen Ausgängen verlassen. Dabei war er von Beamten begleitet, aber nicht gefesselt. Die Ausgänge endeten ohne Zwischenfälle. Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury hatte zuvor in einem ersten Gutachten festgestellt, dass von Klar keine Gefahr mehr ausgeht.

Der Vollzugsplan der JVA Bruchsal sieht als nächste Schritte unbegleitete Ausgänge, Sonderurlaub und die Verlegung in den offenen Vollzug vor. Der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll (FDP) wollte den Beginn der Vollzugslockerungen eigentlich stoppen und gab ein neues Gutachten in Auftrag, nachdem ein kapitalismuskritisches Grußwort Klars bekannt wurde. Das Landgericht Karlsruhe sah darin jedoch eine zulässige Meinungsäußerung, die kein neues Gutachten erfordere. Goll hält aber an seiner Ansicht fest, so dass Klar die nächsten Lockerungsschritte wohl wieder vor Gericht erstreiten muss.

Birgit Hogefeld, auch sie Ex-RAF-Mitglied, hat nach taz-Informationen schon vor mindestens zwei Jahren einen Gnadenantrag gestellt. Sie sitzt seit 14 Jahren hinter Gittern, ihre Mindesthaftzeit endet 2011. Köhler lehnte gestern zwar eine Begnadigung ab, sagte aber, er werde ihr Gnadengesuch „zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen“ prüfen. CHRISTIAN RATH