RAF-Berichte: Haule geht in Berufung

BERLIN taz ■ Die Ex-RAF-Kämpferin Eva Haule will Berufung einlegen gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts, nach der aktuelle Presseberichte über sie zulässig sind. Das teilte ihr Rechtsanwalt der taz mit. Das Gericht hob fünf im März erlassene einstweilige Verfügungen gegen fünf Verlage auf, die u. a.über die künstlerische Ausbildung Haules berichtet hatten. Begründung: Haule habe gegen eine ähnliche Berichterstattung 2005 keine Einwände erhoben. Das Gericht verkenne Entscheidendes, argumentiert ihr Anwalt Johannes Eisenberg. „Anders als heute war ein Haftentlassungszeitpunkt damals nicht absehbar.“ Haule beruft sich auf das „Lebach-Urteil“, nach dem ein Resozialisierungserfolg nicht durch Presseveröffentlichungen gefährdet werden darf. Haule (52) wurde 1986 wegen dreifachen Mordes zu „lebenslänglich“ verurteilt. PU