Klage gegen Senat

2005 wurde einem Kulturbeamten mit B3-Besoldung die Abteilungsleiter-Stelle versprochen – nun klagt er

„Wir sind auf gutem Wege“, hat Kulturstaatsrätin Elisabeth Motschmann im September 2005 gesagt. Es ging um die Reorganisation der Kulturverwaltung. Angekommen ist sie bis heute nicht. Seit zwei Jahren ist die Stelle des fachlichen Abteilungsleiters für Kultur unbesetzt, und der Streit um einen Verwaltungsleiter für die Kulturbehörde könnte bald vor Gericht gehen: Der Kandidat Ralf Wenzel klagt.

Wie alles anfing? Bernd Neumann, der CDU-Vorsitzende, wollte Catrin Hannken in Berlin haben, für sie machte Ralf Wenzel seine Abteilungsleiter-Stelle in der Bremer Vertretung frei und ließ sich nach Bremen abordnen. Da seine Familie nicht in Berlin lebte, kam das seinen privaten Interessen entgegen. Er kam mit einer befristeten „Abordnung“, um bei der Reorganisation der Bremer Kulturbehörde zu helfen, aber er kam nicht ohne die Zusage des Senats, irgendwann dauerhaft seiner Gehaltsstufe entsprechend – B3 – bei der Kulturbehörde in Bremen beschäftigt zu werden.

Am 31.12.2006 ist die letzte Verlängerung der Abordnung ausgelaufen. Der Kultursenator hat das so hingenommen, im Grunde durfte Wenzel seitdem nicht mehr für die Behörde arbeiten. Die B3-Stelle eines Verwaltungsleiters in der Kulturbehörde ist inzwischen zwar geschaffen, aber nicht ausgeschrieben. Und zu allem Überfluss bezweifelt der Rechnungshof, dass für die kleine Kulturbehörde ein eigener teurer Verwaltungsleiter erforderlich sei. Das könne der Abteilungsleiter des großen Bildungsressorts doch quasi nebenher machen, schlug der Rechnungshof vor.

Dass alles so lange gedauert hat, soll auch damit zusammen hängen, dass Kultursenator Jörg Kastendiek (CDU) die Sache nicht energisch betrieben hat – zwischen ihm und seiner Kulturstaatsrätin Elisabeth Motschmann gibt es eben auch in anderen Fragen immer wieder Reibungsverluste. Jedenfalls ist auch der auf fünf Jahre befristete B3-Vertrag von Wenzel im Februar ausgelaufen, ohne dass eine Klärung seiner Ansprüche absehbar war – seit März ist er krank geschrieben.

Und hat den Anwalt mit der Klage der Lage beauftragt. Die Begründung ist einfach: Er wird derzeit nur nach A 16 bezahlt und hat auch keine der Senatszusage entsprechende verantwortliche Abteilungsleiter-Tätigkeit. Nach Berlin zurück kann er nicht – die Stelle wurde, obwohl sie nicht dauerhaft frei war, dauerhaft mit Catrin Hannken besetzt.

Kultursenator Kastendiek hofft, dass die peinliche Personalie nach der Wahl geklärt werden kann – wer auch immer dann Kultursenator sei. Auch einen neuen fachlich zuständigen Abteilungsleiter Kultur könnte der neue Senator dann vielleicht bestellen. Dafür laufen, nach zwei Jahren, immerhin die ersten Bewerbungsgespräche. kawe