Niederlage für Flughafengegner

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die Ausweitung der Starts und Landungen am Flughafen Düsseldorf ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch eine Klage von sechs Städten und 14 Privatpersonen gegen die von NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) erteilte Betriebsgenehmigung zurück. Wittke hatte die Zahl der erlaubten Flugbewegungen von Ostern bis zum Herbst von 122.000 auf 131.000 erhöht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der „erheblichen Bedeutung“ des Flughafens für die Wirtschaft in der Region. Lediglich die Zahl der erlaubten Landungen zwischen 22 und 23 Uhr wurde von 36 auf 33 reduziert.