Planlose Baggerei

ELBVERTIEFUNG Das Bundesverwaltungsgericht hält die Pläne für schlampig. Entscheidend ist die Wasserqualität, heißt es in der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils vom 3. Oktober

Über die Elbvertiefung wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Rechtsstreit hervor, die nunmehr den Prozessparteien zugestellt wurde. Am 3. Oktober hatte das Leipziger Gericht das Verfahren ausgesetzt. Die Richter wollen abwarten, wie der EuGH in Luxemburg offene Fragen zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beantwortet.

In der 24-seitigen schriftlichen Begründung, die der taz vorliegt, erläutert das Gericht seine Bedenken gegen die wasserrechtliche Prüfung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss. Diese sei lediglich „eine Hilfsprüfung“ gewesen, welche nur „sehr geringe bis mäßige Verschlechterungen“ der Wasserqualität der Elbe vorhersage. Diese Prüfung jedoch sei, so das Gericht, „nicht tragfähig, weil es dem zugrunde gelegten Bewertungssystem an der erforderlichen fachlichen Untersetzung fehlt“.

Diese offensichtliche Schlamperei der Planer sei „entscheidungserheblich“: Der EuGH müsse jetzt erklären, ob die wasserrechtliche Prüfung akzeptabel sei oder nicht. Ansonsten, so das BVerwG, bestünden „keine beachtlichen Bedenken“ gegen die Planfeststellungen. Mithin ist die Frage, ob der ökologische Zustand der Elbe durch die geplante Vertiefung zu stark beeinträchtigt wird, der entscheidende Punkt in dem Verfahren.

Die Umweltverbände BUND und Nabu haben gegen die Pläne geklagt, die Unterelbe bis zur Nordsee um rund einen Meter auszubaggern, so dass bei Hochwasser Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter den Hafen erreichen können. Das Projekt, das nach Ansicht des Hamburger Senats und der Wirtschaft existenziell für die Zukunft des Hafens ist, würde mehr als 700 Millionen Euro kosten.

Am Donnerstag äußert sich der EuGH in einem vergleichbaren Verfahren über wasserrechtliche Fragen der geplanten Weservertiefung. Daraus werden sich Rückschlüsse auch für die Elbe ergeben. Mit einem förmlichen Urteil ist allerdings erst im Sommer nächsten Jahres zu rechnen.  SVEN-MICHAEL VEIT