Barrierefreie Häfen

WESERVERTIEFUNG

Die Erlaubnis, Weser und Elbe für den barrierefreien Zugang großer Schiffe in die Häfen von Bremen, Bremerhaven und Hamburg auszubaggern, ist wahrscheinlicher geworden. Das geht aus dem Schlussantrag des finnischen Generalanwalts Niilo Jääskinen am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor. Die Ausbaggerung der Weser könne „unter strengen Auflagen“ erlaubt werden, sagte Jääskinen in seinem Plädoyer. Zwar seien nach den EU-Vorschriften Projekte, die den ökologischen Zustand von Gewässern verschlechtern können, eigentlich zu versagen, allerdings könnten Ausnahmen durch ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ gerechtfertigt werden.

Das also könnte das juristische Hintertürchen sein, um die beiden umstrittenen Flussvertiefungen doch zu gestatten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte den EuGH darum gebeten, für seine Verhandlung über Weservertiefung konkrete Fragen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu beantworten. Das wird das oberste Gericht der Europäischen Union wohl Anfang nächstens Jahres tun – und da es meistens den Empfehlungen des Schlussplädoyers folgt, ist die Tendenz des Luxemburger Urteils absehbar. Am wahrscheinlichsten ist, dass eine besonders strenge Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie für die Zukunft als verbindlich definiert wird.

Auf dieser Grundlage wird dann das Bundesverwaltungsgericht im Laufe des nächsten Jahres erst über die Weser und anschließend über die Elbe urteilen. In der Konsequenz würden die aktuellen Pläne für die Vertiefungen im Grundsatz letztmalig akzeptiert, aber mit ökologischen Auflagen versehen, um die Verschlechterung der Wasserqualität in Grenzen zu halten.

Hamburg hat dabei einen juristischen Vorteil. Es hatte sich bereits von der EU-Kommission deren besonderes öffentliches Interesse an der Fahrrinnenanpassung der Elbe bestätigen lassen, die Bremer hatten dies für die Weser versäumt. Wie das Leipziger Bundesgericht diesen Unterschied bewertet, ist allerdings völlig offen. Drei Möglichkeiten stehen zur Auswahl: beide Projekte erlauben, beide untersagen oder nur eines gestatten. Und vor allem Reeder wissen ja, dass man auf See und vor Gericht allein in Gottes Hand ist.  SMV