Attentäter Arid U. soll nicht vor US-Richter

JUSTIZ Trotz US-Anklage kommt der Attentäter von Frankfurt hier vor Gericht, glaubt dessen Anwalt

VON WOLF SCHMIDT

BERLIN taz | Der Anwalt des mutmaßlichen Attentäters vom Frankfurter Flughafen geht nicht davon aus, dass sein Mandant Arid U. in den USA vor Gericht gestellt wird. Nach seiner Auffassung seien „ausschließlich deutsche Gerichte zur Aburteilung des Vorfalls zuständig“, sagte Rechtsanwalt Jens Jörg Hoffmann der taz. Ein Auslieferungsersuchen der US-Behörden liege nicht vor und würde nach seiner Einschätzung auch „abschlägig beschieden werden“.

Zuvor hatte die US-Bundesanwaltschaft in New York mitgeteilt, Anklage gegen Arid U. wegen Doppelmords erheben zu wollen. Sie wirft dem 21-Jährigen vor, am 2. März am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt zu haben.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die in dem Fall in Deutschland die Ermittlungen übernommen hat, geht auch davon aus, dass die US-Anklage „keine Auswirkungen“ auf ihr Verfahren haben wird. In Sicherheitskreisen wird damit gerechnet, dass spätestens im Juli beim Frankfurter Oberlandesgericht Anklage gegen Arid U. erhoben wird. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler hatte Arid U. Internetkontakte in die islamistische Szene, war aber nicht in ein terroristisches Netzwerk eingebunden. Arid U. hatte ausgesagt, er habe aus Rache für den US-Einsatz in Afghanistan Amerikaner töten wollen.