Studiengebühren vor OVG Münster

ESSEN dpa ■ Als erste Studierende in Nordrhein-Westfalen haben sich Studenten der Universität Paderborn mit ihrem Protest gegen Studiengebühren an das Oberverwaltungsgericht gewandt. Es sei die Berufung der Studierenden gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 26. März 2007 eingegangen, teilte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster mit. Das Mindener Urteil hatte den Weg für Studiengebühren an der Universität Paderborn in Höhe von 500 Euro pro Semester frei gemacht. Das Oberverwaltungsgericht warte nun die Begründung für die Berufung ab und werde dann die Hochschule zur Stellungnahme auffordern.