Ohne Richter festgesetzt

Die Hamburger Polizei hat während der Asem-Proteste Demonstranten offenbar ohne richterlichen Beschluss festgehalten. Veranstalter klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen den Wanderkessel

VON KAI VON APPEN

Die Hamburger Polizei hat im Zuge des Asem-Gipfel-Protestes am Pfingstmontag festgesetzte Personen stundenlang festgehalten, ohne die „freiheitsentziehende Maßnahme“ einer richterlichen Überprüfung zu unterziehen. „Bei Freiheitsentzug ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung einzuholen“, sagt indes Gerichtssprecher Jörn Feddersen.

34 Festnahmen und 86 In-Gewahrsamnahmen – so die Bilanz des Tages. Die meisten waren direkt nach der vorzeitigen Auflösung der Demo oder bei der Randale im Schanzenviertel getätigt worden. Fast alle sind in die einstige Fußball-WM-Gefangenensammelstelle in Hamburg-Bahrenfeld gebracht worden. „Zu manchen Personen konnte die Polizei nicht einmal Angaben machen, ob sie aus strafprozessualen Gründen oder zur Gefahrenabwehr festgehalten werden“, sagt der Anwalt Dirk Audörsch. Der richterliche Eildienst sei nicht geholt worden. Selbst Heranwachsende unter 18 Jahren seien stundenlang festgehalten worden, ohne die Eltern zu informieren „Das, was die dort fabrizieren, hat System“, kritisiert Audörsch. Dem widerspricht Polizeisprecher Ralf Meyer: „Es gab in dieser Zeit keinen richterlichen Bereitschaftsdienst.“ Trotz Kenntnis der Demo hätte der um 16 Uhr Feierabend gemacht. Laut Feddersen war der richterliche Eildienst sehr wohl einsatzfähig: „Es waren an dem Tag zwei Richter in Rufbereitschaft“.

Gegen viele Menschen hat die Polizei nach ihrer Freilassung Aufenthaltsverbote für „St. Pauli-Nord“ (Schanzenviertel) bis zum 11. Juni ausgesprochen. Inzwischen sind mehrere Eilanträge dagegen beim Verwaltungsgericht (VG) anhängig. „Die meisten Eilverfahren haben sich erledigt, weil die Polizei die Aufenthaltsverbote aufgehoben hat“, sagt VG-Sprecherin Susanne Walter. Da die Polizei jedoch dazu übergeht, weiter wahllos Aufenthaltsverbote gegen Menschen im Bereich des Stadtteilzentrums Rote Flora, in der sich der Convergence Center der Globalisierungs-Kritiker befindet, auszusprechen, kommt auf das VG noch eine Vielzahl an Verfahren zu.

Zum Reizgaseinsatz bei der Randale im Schanzenviertel, durch den 170 Polizisten Atemwegs- und Augen-Reizungen erlitten haben, gibt es immer noch zwei Versionen. Polizeisprecher Meyer beteuert weiter, dass die Polizei dem Wasser kein Reizgas beigemischt hat. Während anfangs eine Einzelperson für den CS-Gas-Einsatz verantwortlich gemacht wurde, sollen laut Hamburger Morgenpost die „Randalierer“ nun Kanisterweise den Kampfstoff verschüttet haben. Gegenüber der Nachrichtenagentur ddp hingegen behaupten mehrere Pressefotografen, dass den Wasserfontänen der Gefährte „SH 1“ und „SH 2“ aus Schleswig-Holstein Reizgas beigemischt war. Der Sprecher des Landespolizeiamts, Bernd Drescher, wollte dies gestern weder bestätigen noch dementieren: „Es ist in der Vergangenheit gemacht worden, ob in diesem Fall was beigemengt wurde, kann ich nicht sagen.“

Unterdessen haben die Veranstalter der Asem-Demo angekündigt, gegen den Wanderkessel vorm VG-Hamburg Klage einzureichen. „Schon seit Jahren ist es bei linken Demos üblich, dass massives Polizeiaufgebot den Zug links und rechts und vorne und hinten begleitet“, sagt Demoleiter Andreas Blechschmidt. „Der Wanderkessel ist zum Dauerzustand geworden.“ Dem solle durch ein Urteil nun ein Riegel vorgeschoben werden.