Fall Robert S.
: Ein politisches Urteil

Strafe soll auch der Sühne dienen. Das Gericht, das über einen Angeklagten zu urteilen hat, soll in rechtsstaatlichem Rahmen und adäquatem Maße auch dem natürlichen Wunsch eines Opfers oder dessen Angehörigen nach Vergeltung für das Erlittene entsprechen. Dass die Eltern von Roberst S. nach dem gestrigen Urteil ihren Seelenfrieden finden, ist jedoch kaum zu erwarten. Die Lübecker Richter haben zwar versucht, ein Zeichen zu setzen, dass das Verhalten der Polizisten in der Unglücksnacht unakzeptabel war. Mehr aber auch nicht. Spürbare Konsequenzen wird die Verurteilung für die Polizisten keine haben.

KOMMENTAR VON ELKE SPANNER

Offensichtlich ist das Urteil von anderen Erwägungen geleitet als nur der Frage, inwieweit die Polizisten eine Schuld am Tod des Jungen trifft. Das Urteil bemühtsich, allen gerecht zu werden:

den Eltern, indem eine Schuld der Polizisten festgehalten wird. Der Staatsanwaltschaft, die zur Anklageerhebung erst gezwungen werden musste und nun nicht mit einer deftigen Verurteilung kompromittiert werden sollte. Und den Polizisten, die bei einer höheren Strafe ihren Job verloren hätten.

Das Gericht hat die Angeklagten vor den Konsequenzen ihres eigenen Handelns geschützt. Dass die beiden Polizisten sind, gibt der Entscheidung nicht nur einen schalen Beigeschmack, sondern erklärt sie. Es ist ein politisches Urteil.