KREDITGEBÜHREN
: BGH verlängert Verjährung für Rückzahlung

KARLSRUHE | Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren auch noch nach vielen Jahren zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern grundsätzlich entschieden. Banken müssen nun mit einer Flut an Rückforderungen rechnen; die Stiftung Warentest rechnet mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr.

Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers des Bundesgerichtshofs begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist gestern damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Betroffene Kunden müssen nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einreichen. (afp)