MENSCHENRECHTE
: Übertriebenes Urteil wegen Protest

STRASSBURG | Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine zehntägige Inhaftierung für einen politischen Protest übertrieben. Die Richter stimmten damit am Donnerstag der Klage einer Ukrainerin zu, die sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt fühlte. Die Frau, Anhängerin von Exregierungschefin Julia Timoschenko, hatte am Unabhängigkeitstag der Ukraine am 24. August 2011 aus Protest gegen die politische Führung ein Band von einem Gedenkkranz gerissen. (kna)