VERSCHOLLENER RENTNER
: DRV muss zahlen

Die DRV darf nicht selbst den Tod eines verschollenen Versicherten feststellen und die Zahlung der Altersrente beenden. Das Sozialgericht Dortmund entschied im Fall eines Rentners, der zuletzt im März 1999 bei einer Bergwanderung gesehen wurde, dass die DRV eine Todeserklärung des Amtsgerichts benötige. (Az.: S 26 R 278/06) (dpa)