„Koran“-Urteil: Kein Verfahren

WIESBADEN ap ■ Nach dem umstrittenen Urteil einer Frankfurter Amtsrichterin wird kein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Das Urteil falle in den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit, hieß es vom hessischen Justizministerium. Die Richterin hatte den Antrag einer von ihrem Mann misshandelten Marokkanerin abgelehnt, ohne Wartezeit geschieden zu werden. Zur Begründung zitierte die Juristin eine Koransure, wonach ein Mann seine Frau schlagen dürfe. Die Juristin wurde daraufhin wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen. Sie hatte argumentiert, mit einem Verbot für den Ehemann, sich seiner Frau zu nähern, sei diese ohnehin geschützt.