Gesetzliche Vorgaben außer Acht gelassen

Wegen der Postbeschlagnahme vergangene Woche in Hamburg hat ein Betroffener Beschwerde eingelegt

Die Bürgerrechts-Organisation Humanistische Union (HU) hat gestern Beschwerde gegen eine Postbeschlagnahme in Hamburg eingelegt. Dabei hatten Fahnder des Hamburger Landeskriminalamtes in der vergangenen Woche die Postsendungen mehrerer Zustellbezirke überprüft (taz berichtete). „Das Schreiben richtet sich erst mal gegen die Generalbundesanwältin“, sagt der HU-Anwalt Fredrik Roggan der taz. Letztlich müsse sich aber der Bundesgerichtshof damit befassen. Beschwerdeführer ist ein Rechtsanwalt, dessen Kanzlei im betroffenen Gebiet liegt.

Zweck der Polizeiaktion war, Bekennerschreiben militanter G 8-Gegner frühzeitig aussortieren zu können. Dazu nahmen die Staatsschützer eine unbekannte Zahl von Sendungen auf verdächtiges Aussehen hin in Augenschein und registrierten die Absender. Das „rasterartige Suchen“ ist nach Roggans Ansicht ein tiefer Eingriff in das Postgeheimnis. Die gesetzlichen Vorgaben seien „gleich mehrfach außer Acht gelassen“ worden, sagt er. „Im Ergebnis musste sich die gesamte Bevölkerung der betroffenen Stadtteile einen äußerlichen Abgleich ihrer Briefe gefallen lassen“, so Roggan. Das Gesetz erlaube jedoch nur eine Beschlagnahme von Postsendungen, die von namentlich bekannten Verdächtigen stammen.

Im Ergebnis sei nun auch die Korrespondenz von Anwälten mit einem polizeilichen Raster abgeglichen worden. Das aber sei verfassungswidrig. „Aber auch andere Bürger müssen nun hoffen, dass ihre Briefe nicht zufällig einem Bekennerschreiben ähnelten“, sagt Roggan – etwa, „weil sie den Absender vergessen hatten.“ KVA