Hohe Rechnung für Drohanruf

Wegen einer Bombendrohung muss eine Studentin 200.000 Euro an den Düsseldorfer Flughafen zahlen. 150 Flüge waren im September 2003 ausgefallen. Airport-Betreiber haben „kein Mitleid“

VON HOLGER PAULER

Die Stornogebühren wären billiger gewesen: 206.000 Euro Schadensersatz muss eine Studentin an den Düsseldorfer Flughafen zahlen. Die 33-jährige Marina B. hatte im September 2003 in anonymen Anrufen mit der Zündung mehrerer Bomben gedroht und den Flugverkehr am letzten Tag der nordrhein-westfälischen Sommerferien nahezu komplett lahm gelegt. Sie hatte später gestanden, die Drohungen ausgesprochen zu haben, um mit ihrem Freund nicht in den Urlaub fahren zu müssen.

„Wir haben keine Minute gezögert, unser Geld einzufordern“, sagte Flughafensprecher Torsten Hiermann zur taz. Er habe kein Mitgefühl mit der Verurteilten. „Sie hatte das offensichtliche Ziel, den Airport lahmzulegen und mit Al Qaida gedroht“, so Hiermann.

Die Schadensersatzsumme setzt sich vor allem aus entgangenen Start- und Landegebühren zusammen. 136 Flüge waren am 14. September 2003 ausgefallen. Zudem habe der Flughafen zusätzliche Personal- und Sicherheitsmitarbeiter einstellen müssen. Die Angeklagte habe die Forderungen des Flughafens in vollem Umfang anerkannt, sagte der Sprecher des Landgerichts, Ulrich Thole.

Marina B. war bereits 2004 von dem Düsseldorfer Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Studentin hatte damals angegeben, ein Doppelleben geführt zu haben. „Ich stand zwischen meinen Eltern und meinem Freund“, berichtete sie damals. Ihre Familie hatte ihre Liebesbeziehung nicht anerkannt, weil ihr Freund „kein Kroate“ sei. „Jeder UrlaFOTO:ub war die reinste Hölle.“ Jeden Tag habe sie heimlich ihre Mutter angerufen, ihr vorgelogen, sie sei in Mettmann, beim Einkaufen. Dem Freund konnte sie die Situation nicht erklären. Unmittelbar vor der nächsten Reise habe sie daher nach einem Vorwand gesucht, den Urlaubsflug abwenden zu können. So sei sie auf die Idee mit den Bombendrohungen gekommen. Die Flüge wurden dennoch nicht storniert. Marina B. und ihr Verlobter flogen mit fast zwölf Stunden Verspätung doch nach Teneriffa. Als sie zurückkamen, wartete die Polizei bereits.

Die Flughafengesellschaft hat nun 30 Jahre Zeit, um das Geld einzutreiben. Laut Gericht bleibt der Verurteilten damit in den nächsten Jahren nur ein geringer Betrag zum Leben. Alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze darf sie behalten, den Rest muss sie an den Flughafen abgeben. Die Anmeldung einer Privatinsolvenz sei für die Angeklagte keine Möglichkeit, um vorzeitig aus der Sache herauszukommen.

Der vollständige Schaden, den sie durch ihre Bombendrohung verursacht hat, beträgt nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft mindestens 1,3 Millionen Euro. Mögliche Ansprüche von Fluggesellschaften, Bundesgrenzschutz und Polizei stehen ebenfalls noch im Raum. Allein Lufthansa und LTU sprechen von rund einer Million Euro.