Überlandleitung kommt

ENERGIEPOLITIK Gericht weist Klage nordfriesischer Landwirte ab, die Erdkabel gefordert hatten

Die umstrittene Überlandleitung von Breklum (Kreis Nordfriesland) nach Flensburg kann gebaut werden. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat nach Angaben eines Sprechers am Montag eine Klage sieben betroffener Landwirte abgewiesen. Sie hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Behörde geklagt, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Kiel. Die Begründung für das Urteil liegt einem Sprecher zufolge noch nicht vor.

Die Landwirte fürchten Elektrosmog, Störungen der landwirtschaftlichen Arbeit und größere Gefahren für Zugvögel. Sie fordern, dass stattdessen Erdkabel verlegt wird. Die Eon Netz GmbH hatte allerdings bereits vor dem Gerichtstermin mit der Errichtung von Strommasten begonnen.

Den Bedarf für die Überlandleitung hatte der Betreiber damit begründet, dass mehr Strom per Windkraft produziert werde, der Verbrauch in der Region aber niedrig sei. Der Strom müsse daher in Gegenden mit höherem Strombedarf transportiert werden. Die vorhandenen Leitungen reichten aber dafür nicht aus, so der Betreiber.

Abgesehen davon sei man gesetzlich verpflichtet, die Netzinfrastruktur so günstig wie möglich zu gestalten. So koste die Freileitung von Breklum nach Flensburg 15 Millionen Euro, ein Erdkabel aber 35 Millionen.

Die erfolglos klagenden Landwirte fürchten, mit ihren hohen Arbeitsgeräten wie beispielsweise Häckslern nicht unter den Leitungen hindurchfahren zu können. Auch die Sicherheit von Nutztieren sei gefährdet. Sie könnten an den Masten abrutschen und sich die Beine brechen. Außerdem könnten Zugvögel durch die Masten auf ihren Flugrouten gestört werden, glauben die Kläger. (dpa)