Geld für liberale Gemeinde

KÖLN dpa ■ Die Jüdische Liberale Gemeinde Köln hat nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Anspruch auf Teile der Landesmittel zur Förderung der jüdischen Gemeinschaft. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages erhalten die Synagogen-Gemeinde Köln, der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein und der Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden finanzielle Leistungen des Landes. Die Jüdische Liberale Gemeinde hatte geklagt, weil Verhandlungen mit der Synagogen-Gemeinde über eine Beteiligung an den Zahlungen gescheitert waren. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun Recht. Die Synagogen-Gemeinde müsse laut Staatsvertrag auch andere Jüdische Gemeinden an den staatlichen Leistungen beteiligen.