Biometrie-Ausweise für Ausländer

Die Bundesregierung plant die Abnahme der Fingerabdrücke auch von Ausländern, die schon länger in Deutschland leben: eine elektronische Aufenthaltskarte ist in Vorbereitung. Zudem will der Innenminister vorliegende Daten zentral speichern

VON CHRISTIAN RATH

Zumindest mittelfristig ist eine biometrische Totalerfassung der ausländischen Bevölkerung geplant. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble dementierte am Sonntagabend zwar einen Bericht des Spiegels, wonach ein zentrales Fingerabdruckregister vorbereitet werde. Geplant ist jedoch eine elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer, die auch Fingerabdrücke enthalten soll.

Der Spiegel hatte gemeldet, dass in der Bundesregierung ein Gesetzentwurf kursiere, demzufolge alle in Deutschland lebenden Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder der Schweiz stammen, ihre Fingerabdrücke abgeben sollen. Diese sollten dann im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden (siehe taz vom Montag). Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des AZR-Gesetzes werde bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Inzwischen hat Schäuble dieser Darstellung widersprochen. Der erwähnte Gesetzentwurf sehe nicht die Erhebung neuer Fingerabdrücke vor, insbesondere nicht von lange hier lebenden Ausländern. Geplant sei nur, dass bereits bestehende Fingerabdruck-Sammlungen im Ausländerzentralregister zusammengeführt werden. Gemeint sind damit die Fingerabdrücke aller Asylbewerber, die heute beim Bundeskriminalamt gespeichert werden sowie die Fingerabdrücke aller Ausländer, die einen Visa-Antrag für Deutschland gestellt haben, und teilweise bei deutschen Botschaften im Ausland gespeichert sind.

Dennoch ist auch die Erhebung von Fingerabdrücken der lange hier lebenden Ausländer geplant. Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert bereits seit dem 2. Anti-Terror-Paket von 2002. Unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September wurde im Ausländerrecht folgender Passus eingeführt: „Der Aufenthaltstitel kann neben dem Lichtbild und der eigenhändigen Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten.“ In einem ausländerrechtlichen Gesetzespaket, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, heißt es ausdrücklich: „Der Ausländer […] hat auf Verlangen […] bei der Abnahme seiner Fingerabdrücke mitzuwirken.“

Die Bundesregierung hat auch bereits die Einführung einer elektronischen Aufenthaltskarte für Ausländer angekündigt. „Wir wollen mit der elektronischen Ausländerkarte eine Identifizierungsmöglichkeit schaffen, wie sie der elektronische Personalausweis für unsere Bürger bietet“, sagte Innenstaatssekretär August Hanning im letzten September. Der biometrische Personalausweis für Bundesbürger soll 2008 eingeführt werden, der Bundestag hat ihn aber noch nicht beschlossen. Auch die Identitätskarte für Ausländer hängt noch etwas in der Luft, weil die Bundesregierung auf einheitliche EU-Vorgaben wartet.

Wenn die biometrischen Ausländerkarten kommen, muss natürlich geklärt werden, wo die Fingerabdrücke gespeichert werden. Beim biometrischen Reisepass, der vorige Woche auch im Bundesrat beschlossen wurde, wird der Fingerabdruck nur auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Dies genügt auch, um die Zuordnung von Pass und Person zu überprüfen. Die SPD hat Wünsche der Union, die Fingerabdrücke auch bei den Passbehörden zu speichern, zurückgewiesen. Bei den Ausländer-Fingerabdrücken, so ist aus Kreisen der großen Koalition zu hören, ist sogar eine zentrale Speicherung im Ausländerzentralregister geplant.

Dazu passt, dass am Donnerstag im Bundestag auch eine Regelung beschlossen werden soll, nach der die Lichtbilder aller Ausländer zentral im AZR zu speichern sind.