…WAS MACHT EIGENTLICH ... Karat?
: Zu sich selber finden

Kennt noch jemand „Rudi’s Reste-Rampe“? Deren Filialen waren Anfang der Neunziger die Vorhut jener 99-Pfennig- bzw. 99-Cent-Läden, die heute zu jedem gut sortierten Armutsbezirk gehören. Irgendwann stand nur noch „Rudi’s …“ auf den Läden, schließlich verschwand die Ex-Rampe gänzlich aus dem Straßenbild.

An einem solchen Schicksal ist die legendäre Ost-Rockband „Karat“ nochmal vorbeigeschrammt. Das Berliner Landgericht urteilte gestern, dass die Gruppe, die seit 2006 nur noch „K…!“ heißt, wieder den vollen Namen tragen darf. Die Verstümmelung hatte ihr die Witwe des 2004 gestorbenen Leadsängers Herbert Dreilich eingebrockt. Sie wollte den Musikern, die später mit Dreilichs Sohn Claudius weitermachten, die Verwendung des Bandnamens nur nach Zahlung von Lizenzgebühren erlauben.

Schon 1998 hatte sich Dreilich senior beim Patent- und Markenamt in München auf eigene Faust die Rechte an der Marke „Karat“ gesichert – darauf berief sich seine Witwe. Nun entschied das Landgericht, der Markeneintrag müsse gelöscht werden. Zwar sei die Band 1991 steuerrechtlich aufgelöst worden, die gemeinschaftliche Arbeit habe sie aber fortgesetzt. Es gebe „Indizien“, dass die Mitglieder mehr füreinander gewesen seien als bloße Musikerkollegen.

Für ihren Bekanntheitsgrad sollte die Gruppe aber noch ein bisschen was tun: Selbst den ostdeutschen KollegInnen in unserer Redaktion fiel kein anderer „Karat“-Titel ein als das notorische „Über sieben Brücken musst du gehn“. CLP FOTO: ARCHIV