Gegen die Flugrouten kann man nichts mehr machen

FLUGHAFEN Bundesverwaltungsgericht erklärt Wannsee-Flugrouten des BER für rechtens

Die Wannsee-Flugrouten für den neuen Hauptstadt Flughafen BER sind rechtens. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen.

Die Gemeinde wollte erreichen, dass die Festlegungen zu den Flugrouten für unrechtmäßig erklärt werden, weil die Gemeinde und vor allem der Ortskern unzumutbar mit Lärm belastet würden. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte die Gemeinde teilweise recht bekommen. Das Gericht hatte Nachtflüge von 22 bis 6 Uhr untersagt.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte die OVG-Entscheidung, wonach das Gemeindegebiet aber tagsüber überflogen werden darf. Die Richter räumten ein, die Gemeinde sei unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Aber alternative Routen würden an anderen Stellen für noch mehr Menschen zu Belastungen führen. „Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat zwar den Nachteil der Doppelbelastung, aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbarem Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird“, hieß es zur Begründung.

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe wies das Gericht als unberechtigt zurück. Der Umweltverein wollte prüfen lassen, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eine Umweltverträglichkeitsstudie hätte in Auftrag geben müssen, weil an den Flugrouten ein Forschungsreaktor steht. (dpa)