Gerichtsentscheid zum Elterngeld

AACHEN taz ■ Heute gibt das Sozialgericht Aachen eine Entscheidung über die ersten Klagen in NRW gegen das Elterngeld bekannt. Väter und Mütter, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, bekommen während der Elternzeit 67 Prozent ihres letzten Einkommens. Die Kläger sagen, diese Stichtagsregelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie fordern für zuvor Geborene Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Erwartet wird, dass der Streit bis vors Bundesverfassungsgericht geht. KOK