Vogelgrippe bleibt in Bayern

Behörden geben Entwarnung: Die Gefahr, dass sich das Virus im Norden ausbreitet, ist nach den Fällen in Bayern nicht erhöht. Die Schutzmaßnahmen laufen ohnehin. Allerdings werden sie nicht überall konsequent angewandt

Der Sommerurlaub an Nord- und Ostsee ist allenfalls durch das regnerische Wetter in Gefahr. Von der Vogelgrippe brauchen sich Urlauber das Beachen nicht verleiden zu lassen. Die Landwirtschaftsministerien von Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben gestern Entwarnung gegeben: Trotz der neuen Vogelgrippe-Fälle in Nürnberg sei die Gefahr, dass das Virus auch in Norddeutschland erneut auftritt, derzeit nicht höher als sonst.

„Was in Nürnberg passiert ist, manifestiert nur das Risiko, von dem wir ohnehin ausgegangen sind“, sagt Dominik Mayer vom niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum. Das Virus sei in der Wildvögelpopulation vorhanden und könne „jederzeit ausbrechen“. Das habe das zuständige Friedrich-Löffler-Institut in seiner Gefahrenlage festgestellt. In Niedersachsen ist diese Gefahr aber bislang nicht Wirklichkeit geworden: 812 Wildvögel wurden dieses Jahr von den Veterinärämtern untersucht, die Befunde waren durchweg negativ.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt man in Schleswig-Holstein. Der Sprecher des dortigen Landwirtschaftsministeriums, Christian Seyfert, findet es zwar ungewöhnlich, dass die aktuellen Fälle in der warmen Jahreszeit aufgetreten sind. Auch müsse man die Frage stellen, wie es gleich zu solch einem Massenphänomen wie jetzt in Nürnberg kommen konnte. Ob deswegen die Risikobewertung für den Norden neu vorzunehmen sei, könnten aber erst die Untersuchungen in Bayern zeigen: „Wir warten ab“, sagt Seyfert.

Die Ministerien betonen, dass ohnehin zahlreiche Maßnahmen liefen, um ein Ausbreiten des Virus im Norden zu verhindern. So gilt noch bis Oktober die Geflügel-Aufstellungsverordnung, aufgrund derer Geflügel in Ställen oder überdachten Gehegen gehalten werden muss. Ausnahmen davon sind in allerdings in risikoarmen Gegenden zugelassen – wodurch die Ausnahme zur Regel geworden ist. In Niedersachsen etwa gilt die Stallpflicht nur noch am Küsten- und Ufersaum, das entspricht ungefähr zwei Prozent der Landesfläche.

Zudem lassen die Behörden tote Vögel einsammeln und von den Veterinärämtern untersuchen. Hier gilt die Warnung, diese Tätigkeit den Fachleuten zu überlassen. Wer einen toten Vogel anfasst, so Seyfert, sollte sich anschließend gründlich die Hände waschen. Das gelte allerdings immer, auch unabhängig von der Gefahr der Vogelgrippe.

ELKE SPANNER