Hilfen zum Kinderkriegen

BISHER Ansprüche, Rechtslage, Praxis

BERLIN taz | Bei der künstlichen Befruchtung werden Sperma und Eizelle außerhalb des Körpers zusammengefügt. Bei der klassischen In-vitro-Fertilisation (IVF) geschieht das im Reagenzglas. Bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) werden zu wenig bewegliche Spermien mit einer Pipette in die Eizelle gebracht. Insemination heißt: das aufbereitete Sperma während der fruchtbaren Tage in die Gebärmutter setzen. Die Eizellen müssen dann nicht unter Narkose entnommen werden, allerdings hilft diese Methode vielen Paaren nicht. Sperma und Eizellen können vor der Befruchtung tiefgekühlt in Flüssigstickstoff aufbewahrt werden.

Verheiratete Paare, die gesetzlich versichert sind, erhalten 50 Prozent der Kosten einer künstlichen Befruchtung erstattet. Allerdings bezahlen die Kassen nur eine begrenzte Zahl von Versuchen: drei nach dem IVF-Verfahren, drei mit ICSI oder acht mit natürlicher Insemination.

Frauen dürfen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht älter als 40 Jahre, Männer nicht älter als 50 Jahre sein.

Künstliche Befruchtung wird nur dann erstattet, wenn die Ei- und Samenzellen der Eheleute verwendet werden. Deshalb – und nicht etwa wegen ihres zivilrechtlichen Status – sind gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft von der Kostenerstattung ausgenommen. Sie würden für die Behandlung fremdgenetisches Material benötigen, etwa eine Samenspende, was aber nicht bezuschusst wird.

2012 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 19 Millionen Euro für künstliche Befruchtungen aus. Laut deutschem IVF-Register wurden 2012 in den 120 deutschen Kinderwunschzentren 47.807 Frauen behandelt. Die meisten Frauen brauchten mehr als einen Behandlungsversuch, um schwanger zu werden. HH