Elterngeld-Klagen gescheitert

AACHEN dpa ■ In Nordrhein-Westfalen sind erste Elterngeld-Klagen gescheitert. Die Stichtagsregelung sei verfassungsgemäß, befanden die Richter gestern in Aachen. Mit dieser Entscheidung wies das dortige Sozialgericht die Klagen von zwei Elternpaaren ab, die für ihre vor dem Stichtag 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld bekommen wollten. Sie fühlten sich durch die Regelung benachteiligt und sahen einen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Laut Urteil könne ohne Stichtag jedoch kein Gesetz klar geändert werden, so die Richter. Betroffene würden vor und nach einer Änderung immer unterschiedlich behandelt, hieß es weiter. (Az.: S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07)