Dämpfer vom Gericht

URTEIL Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann scheitert mit Eilklage gegen ihre Versetzung

Inge Hannemann muss ihren neuen Job antreten. Die bundesweit als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene, suspendierte Mitarbeiterin des Jobcenters Altona ist mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) gescheitert. Hannemann war von der Arbeits- und Sozialbehörde ins Integrationsamt für schwerbehinderte Menschen versetzt worden. Dagegen ist eine Klage anhängig, und weil Hannemann dafür Nachteile befürchtete, wollte sie die Versetzung ausgesetzt wissen.

Wie bereits das Arbeitsgericht sah jetzt auch das LAG keine Eilbedürftigkeit. Das wäre anders, sagte Vize-Präsident Christian Lesmeister der taz, „wenn die Versetzungsmaßnahme offensichtlich rechtlich unwirksam wäre“ – das sei „nicht der Fall“.

Hannemanns Einwände, sie habe für die neue Aufgabe gar nicht das Qualifikationsprofil, ließ das Gericht ebenso wenig gelten wie ihre erstmals vorgetragenen gesundheitlichen Probleme wegen einer Rheuma-Erkrankung: Die Behörde habe die medizinischen Empfehlungen zur Ausstattung des neuen Arbeitsplatzes umgesetzt.

Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Altona. Dort war die 46-Jährige im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen das „System Hartz IV“ kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten. Im Frühjahr dieses Jahres hatte die Behörde ihr dann bei gleicher Bezahlung den Posten im Integrationsamt zugewiesen.

Der ursprünglich auf November terminierte Arbeitsgerichts-Prozess Hannemanns wurde wegen Krankheit des Vorsitzenden Richters auf Dezember vertagt. Gegen das gestrige Urteil kann Hannemann keine Rechtsmittel einlegen.  KVA