Baskenmütze gefährdet Schüler

DÜSSELDORF taz ■ Auch eine Baskenmütze kann das Neutralitätsgebot an Schulen gefährden, entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht. Es wies damit die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin ab, die gegen ihre Abmahnung vorgegangen war. Der Gesetzgeber habe das Recht, das äußere Auftreten von Lehrern zu regeln, begründete die Vorsitzende Richterin Heike Menche das Urteil. Bis zum Kopftuchverbot hatte die türkischstämmige Deutsche jahrelang ein Kopftuch getragen und habe sie nach dem Verbot durch eine Baskenmütze ersetzt: „Auf die Schüler wirkt auch die Baskenmütze als religiöses Symbol“, sagte Menche. Zuvor hatte der Anwalt der beklagten Bezirksregierung vorgeschlagen, sich auf eine „Echthaarperücke“ zu einigen. Die Klägerin lehnte dies ab, weil „sie keinen Unterschied zwischen einer Baskenmütze und einer Perücke sieht“, so ihr Anwalt. Die CDU-Schulministerin Barbara Sommer fühlte sich durch das Urteil in „ihrer Linie bestätigt“:
Kinder und Jugendlichen müssten vor Einflussnahme geschützt werden. NAW