EU-AUSLAND
: Leichteres Eintreiben von Schulden

BRÜSSEL | Verbraucher und Unternehmen sollen künftig Schulden innerhalb der EU leichter eintreiben können. Die EU-Kommission legte gestern einen Gesetzesvorschlag vor, der die EU-weite Regelung einer vorläufigen Kontenpfändung vorsieht. Dadurch soll der ausstehende Forderungsbetrag bis zu einem Gerichtsbeschluss auf dem Konto des Schuldners blockiert werden können, damit dieser das Geld nicht beiseiteschaffen kann. Bislang bestehen in jedem der 27 EU-Mitgliedsländer unterschiedliche Regelungen. (afp)