FLUGLOTSE
: Kündigung wegen zu langer Pausen

FRANKFURT/M. | Einem Fluglotsen kann fristlos gekündigt werden, wenn er mehrfach nachts seine Pausen deutlich überzieht, so das Landesarbeitsgericht Hessen. Es gab einem Flugsicherungsunternehmen recht, das einen 35-jährigen Fluglotsen gekündigt hatte. Mit Videos wurde ihm nachgewiesen, dass er im Sommer 2009 seine Pausen in vier Nächten um teilweise über eine Stunde überzogen hatte. Die Pflichtverletzung sei so krass gewesen, dass der Arbeitnehmer vor der Kündigung nicht abgemahnt werden musste. (dpa)