Geheimdienst muss weitere Akten vorlegen

AUSGESPÄHT Bespitzelter Journalist erzielt Teilerfolg

Im Rechtsstreit um die langjährige Überwachung des Journalisten Kai Budler durch den niedersächsischen Verfassungsschutz muss der Geheimdienst weitere 50 Seiten aus den Akten vorlegen. Das beschloss das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Etliche Verfassungsschutz-Akten bleiben aber weiter verschlossen.

Der damals in Göttingen lebende und unter anderem für das Göttinger Stadtradio tätige Journalist hatte 2011 durch eine Anfrage erfahren, dass der Verfassungsschutz ihn bereits seit mehr als zehn Jahren beobachtete. Allerdings gab der Geheimdienst zunächst nur einen kleinen Teil der gesammelten Informationen bekannt, unter anderem Budlers Teilnahme an Demonstrationen in Göttingen.

Das Verwaltungsgericht entschied daraufhin, dass der Verfassungsschutz mehr Daten offenlegen und andere löschen musste. In einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover um die Frage der Rechtmäßigkeit der Überwachung weigerte sich der Verfassungsschutz nach Angaben von Budlers Rechtsanwalt Sven Adam erneut, die Akten vollständig vorzulegen, die das Gericht per Beschluss angefordert hatte. Auf Adams Antrag befasste sich deshalb das OVG mit der Sache.

Die 50 bislang zurück gehaltenen Dokumente enthielten offenbar Ausdrucke von Internetseiten und Kopien von Broschüren und Zeitungsartikeln, sagt Adam. Er konnte die betreffenden Akten bislang nicht selbst einsehen. Die Unterlagen sind nur für die Augen des Gerichts bestimmt, werden also weder den Beteiligten noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Gegen den Beschluss des OVG will Budlers Anwalt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.  RP