Marco W. bleibt in U-Haft

Richter in Antalya vertagt Verfahren auf den 8. August. Bei Verurteilung drohen drei bis fünf Jahre Haft

ANTALYA rtr ■ Der wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen in der Türkei angeklagte deutsche Schüler Marco W. bleibt in Haft. Dies ordnete das Gericht in Antalya zum Prozessauftakt gestern nach dreimonatiger Untersuchungshaft an. Nach einer zweistündigen Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde die Verhandlung auf den 8. August vertagt. Über die Inhalte des ersten Prozesstages sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Sprecher von Marcos Anwalt. Die klagenden Eltern des britischen Mädchens erschienen nicht. Sie wurden von ihrem türkischen Anwalt vertreten.

Der 17-Jährige aus dem niedersächsischen Uelzen wurde in einem von außen nicht einsehbaren Gefangenentransporter in die Tiefgarage des Gerichtsgebäudes gefahren. Nach der Anhörung verließ er das Gericht auf dem gleichen Weg. Marcos Eltern bedauerten es sehr, dass ihr Sohn im Gefängnis bleiben muss, wie ein Sprecher der eingeschalteten Anwaltskanzlei sagte.

Marco wird nach einem Ferienflirt mit einer 13-jährigen Britin von deren Eltern sexuelle Misshandlung vorgeworfen. Die Mutter zeigte den Schüler deswegen bei der türkischen Polizei an. Marco bestreitet die Vorwürfe. Das Mädchen habe sich ihm gegenüber als 15 Jahre alt ausgegeben. Beide hätten sich einvernehmlich genähert. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen.

Der Fall hat in Deutschland großes Aufsehen erregt. Unter anderem setzten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier für eine Freilassung des Teenagers ein. Bei einer Verurteilung drohen Marco nach Angaben türkischer Juristen drei bis fünf Jahre Haft.