Klinik zahlt für Frühgeburtfolgen

CELLE ap ■ Das OLG Celle hat ein niedersächsisches Krankenhaus zu Schadenersatz für die Geburt eines schwerstbehinderten Kindes verurteilt. Weil die Klinik die Mutter nicht über Risiken der Behandlung gegen eine Frühgeburt aufgeklärt habe, müsse sie „sämtliche materiellen Schäden ersetzen, die durch die Existenz des behinderten Kindes entstanden sind“, sagte eine OLG-Sprecherin. Danach muss die Klinik auch rückwirkend ab dem Geburtstermin den Eltern Unterhalt für die jetzt Neunjährige zahlen. Der Mutter, die bereits zwei Fehlgeburten erlitten hatte, war in der 21. Woche eine Cerclage gelegt worden, ohne sie über die Risiken aufzuklären. Revision gegen sein Urteil ließ das OLG nicht zu. (Az.: 1 U 106/06)