„Schwulen-Tests“ nicht erlaubt

EU-GERICHT Neue Regeln für die Prüfung von Asylanträgen

LUXEMBURG epd | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Asylbehörden der EU-Länder verpflichtet, homosexuelle Asylsuchende in behutsamer Weise zu befragen. Die Behörden seien grundsätzlich berechtigt, mittels Rückfragen zu untersuchen, ob der Betreffende tatsächlich wegen Homosexualität verfolgt werde, urteilte das höchste EU-Gericht am Dienstag. Dies müsse aber in einer sensiblen Weise geschehen. Keinesfalls dürfe es physische „Tests“ geben, um die sexuelle Orientierung eines Menschen festzustellen. Dies sei auch dann nicht möglich, wenn der Betreffende selbst einen solchen Test vorschlage.

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