THEMA DES TAGES

Direkte Demokratie

Volks- wie Bürgerbegehren auf Landes- und Bezirksebene laufen in drei Schritten ab: Der erste Schritt ist der Antrag. Dafür müssen die Unterschriften von einem bestimmten Prozentteil der Wahlberechtigten (je nach Anliegen) innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden. Spätestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens findet ein Entscheid statt, wobei das Parlament einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung stellen kann. Der Entscheid gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit erhält, die von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beim Bezirksbegehren beziehungsweise 25 Prozent beim Begehren auf Landesebene getragen wird. FLEE