Werbung an Schulen verboten

BERLIN taz ■ Die Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv gegen Kellogg’s ist in dritter Instanz erfolgreich: Der Bundesgerichtshof hat die im Jahr 2003 durchgeführte Werbeaktion „Kellogg’s Frosties für den Schulsport“ als wettbewerbswidrig erachtet. Die Werbung würde die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen, lautet das jetzt bekannt gewordene Urteil. Bei der Aktion sollten Schülerinnen und Schüler mit dem Kauf von Kellogg’s-Produkten Marken sammeln, die sie gegen Sportprodukte eintauschen konnten. Edda Müller, vzbv-Vorstand, kommentiert: „Wir hoffen, dass mit dem Urteil der immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierung an Schulen dauerhaft Einhalt geboten werden kann.“ In einem weiteren Rechtsstreit gegen die Firma Bahlsen steht eine Entscheidung noch aus. PAS

Aktenzeichen: ZR 82/05