Kleine Seltenheit

JURISTEN In einem Verein organisieren sich ausländische Anwälte, die in Deutschland und in ihrem Heimatland zugelassen sind

„Binationale Ehen gibt es heute ja wie Sand am Meer“, sagt Roberto Carballo. „Fälle mit internationalem Bezug – das ist unsere Welt.“

Im Zuge der Globalisierung nimmt auch die Zahl internationaler Rechtsfälle zu. Ob Unfälle deutscher Touristen in Kroatien, der Kauf von Immobilien in Spanien oder Probleme bei binationalen Ehen: Für solche Rechtsfälle im Ausland sind Korrespondenzanwälte nötig, welche grenzüberschreitend Mandanten beraten oder gar vor Gericht vertreten können. Dafür brauchen die Juristen anwaltliche Zulassungen in den entsprechenden Ländern. Bei der Vermittlung von internationalen Anwälten helfen binationale Juristenvereine, wie etwa die Deutsch-Spanische Juristenvereinigung (DSJV).

Der Ausländische Anwaltverein Deutschland e. V. (AAV) jedoch ist eine Seltenheit: Er setzt sich aus multinationalen Mitgliedern zusammen. Rund 60 Rechtsanwälte aus 36 Ländern haben sich im Verein mit Sitz in Hamburg vernetzt. „Wir unterstützen unsere Mitglieder logistisch und vermitteln Kontakte“, sagt Gründungsmitglied und Vereinsvorsitzender Roberto Carballo.

Pro Monat vermittelt der AAV etwa 30 Anfragen an seine entsprechenden Mitglieder. Das sei nicht allzu viel, meint der Spanische Anwalt: „Wir sind ein kleiner Verein. Uns kennt nicht jeder.“ Zu den Mitgliedern zählen vornehmlich ausländische Anwälte, die sowohl in ihrem Heimatland als auch in Deutschland zugelassen sind. Auch deutsche Anwälte mit einer Zulassung im Ausland sind im Verein vertreten.

Die Fachgebiete des AAV sind breit gestreut und orientieren sich am Fachwissen seiner Mitglieder. Dennoch seien Anfragen im Bereich Familienrecht relativ häufig: „Binationale Ehen gibt es heute ja wie Sand am Meer“, sagt Carballo. Die wichtigste Kompetenz des AAV sei aber das internationale Recht, sagt Carballo. „Fälle mit internationalem Bezug – das ist unsere Welt.“

Gegründet wurde der Verein 1990, nachdem auf Initiative des Anwalts Donald R. Black ausländische Anwälte in Hamburg ein erstes Mal zusammentrafen. Das erklärte Ziel der sieben Gründungsmitgleider war eine bessere Vernetzung ausländischer Anwälte in Deutschland sowie der Versuch, ihre Bekanntheit zu steigern. Mittlerweile veröffentlicht der Verein Fachbücher und organisiert Seminare.

ADRIAN MEYER