Taube Bodycams gefordert

KONTROLLE Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetz zum Einsatz von Kameras auf Polizistenschultern

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat am Dienstagabend im Innenausschuss der Bürgerschaft seine Kritik an der probeweisen Einführung von Bodycams bei Polizeieinsätzen präzisiert. Er sprach sich dagegen aus, neben den Film- auch noch Tonaufnahmen zu machen, da diese keinen zusätzlichen Abschreckungseffekt hätten. Es ginge bei dem Einsatz der Schulterkameras nicht um „Beweismaterial für Beleidigungsdelikte“. Innensenator Michael Neumann (SPD) hatte den von ihm geplanten Einsatz von vier mobilen Schulterkameras im Bereich der Davidwache stets damit begründet, die Geräte könnten potenzielle Gewalttäter davon abhalten, auf Polizeibeamte loszugehen.

Da aus Hessen, wo die Bodycams bereits im Einsatz sind, bislang kaum belastbare Erkenntnisse über Abschreckungseffekte vorlägen, hält Caspar eine externe Evaluation, die das vorgelegte Gesetz bisher nicht vorsieht, für unverzichtbar. Auch sollten die Löschungsfristen so gewählt werden, dass Betroffene von mutmaßlichen Polizeiübergriffen die Chance hätten, das Material zu sichten. Caspar schlug vor, das Gesetz so zu präzisieren, dass dem Einsatz von filmenden Drohnen nicht – wie im aktuellen Entwurf – die Tür geöffnet werde.

Zudem kritisierte er die Modellauswahl: Der Senator habe nach Aktenlage eine Kamera im Visier, die im Einsatz permanent aufzeichne und nicht erst in Gefahrensituationen das Geschehen dokumentiere. Dieses so genannte pre-recording bringe datenschutzrechtliche Probleme mit sich. Neumann aber widersprach: „Ein pre-recording streben wir nicht an.“

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der SPD-Mehrheit, bei Enthaltung der CDU und Gegenstimmen der Linken, Grünen und der FDP, für den Gesetzentwurf gestimmt, der nun voraussichtlich im Januar von der Bürgerschaft beschlossen werden wird.  MAC